Niedlich, nachtaktiv und bissig. Dank uns nur noch niedlich.
Wenn ein Marder regelmäßig Ihr Fahrzeug aufsucht, können Sie dies ggf. an den Pfotenabdrücken auf Motorhaube und Dach erkennen. Die Abdrücke sind länger als die Abdrücke von Katzen, welche ebenfalls gerne über Autos laufen.
Wenn Sie die Motorhaube öffnen, können Sie vielleicht zerbissene Kabel oder auch Nahrungsreste finden. Vielleicht finden Sie auch Rückstände Ihrer Motorraum-Dämpfung. Diese zerbeißen Marder leider gerne.
Ebenfalls sollten Sie auf kleine Gummiteile achten, die unter Ihrem Fahrzeug liegen. In diesem Fall haben Marder eventuell schon etwas im Motorraum zerstört.
Mittels eines direkt gekoppelten Ultraschall-Körperschallgebers wird die gewölbte Oberfläche des Gehäuses in Schwingungen versetzt, es wird ein Wirkungsradius von 360° erreicht.
Bringt die Motorhaube, das Autodach oder den Kofferraumdeckel dazu, einen für Marder und Katzen unangenehmen Ultraschallton abzustrahlen.
Das Gerät gibt Schallwellen im Ultraschallbereich mit einem Schalldruck von ca. 105 dB ab. Zusätzlich geben die Kontaktplatten einen Stromstoß bei Berührung ab. Dieser Stromschlag ist für die Tiere ungefährlich, er soll sie nur vertreiben.
Der hitzebeständige, natürliche Wirkstoff wird einfach auf die Dämmmatten im Motorraum aufgetragen.
Marder markieren ihr Revier. Der speziell entwickelte Duftmarken-Entferner beseitigt diese Reviermarkierungen.
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp, www.seat.de/wltp, www.skoda-auto.de/wltp, www.audi.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/ finden.
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